Der Unterricht bzw. die musikpädagogische Betreuung unterliegt folgenden Regeln:

  1.  Jeder Dozent muss einen Studienabschluss eines Konservatoriums, einer Musikhochschule oder Musikuniversität auf dem jeweiligen Instrument oder eine adäquate musikpädagogische Tätigkeit nachweisen.
  2. Unterrichtsausfälle, die vom Dozenten verursacht werden, müssen von diesem eingebracht werden. Bei Erkrankung des Dozenten wird ein Ersatzunterricht angeboten.
  3. Unterrichtsausfälle, die vom Schüler verursacht werden bzw. durch gesetzlich verankerte Ferienzeiten bedingt sind, müssen nicht eingebracht werden.
  4. Der Dozent ist nicht verpflichtet, vom Schüler nicht in Anspruch genommene Ersatztermine zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
  5. Gesetzliche Feiertage oder Ferienzeiten gelten in der Regel nicht als Unterrichtszeit.
  6. Die unter 3.-5. angeführten Bestimmungen können nach Ermessen und Absprache mit dem jeweiligen Dozenten flexibel gestaltet werden.
  7. Der Lehrplan bzw. die Lehrmethode entspricht im Allgemeinen dem Rahmenlehrplan des Landesmusikschulwerkes für OÖ, wird jedoch zusätzlich gemäß unserer „Individuellen Lehrmethode“ der jeweiligen Unterrichtssituation angepasst.
  8. Übertrittsprüfungen werden gemäß Musikschulgesetz in Kooperation mit dem Landesmusikschulwerk für OÖ durchgeführt.
  9. Die Unterrichtszeit umfasst 50 Minuten für eine Unterrichtseinheit und 25 Minuten für eine halbe Unterrichtseinheit.