Der Unterricht bzw. die musikpädagogische Betreuung unterliegt folgenden Regeln:
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Jeder Dozent muss einen Studienabschluss eines Konservatoriums, einer Musikhochschule oder Musikuniversität auf dem jeweiligen Instrument
oder eine adäquate musikpädagogische Tätigkeit nachweisen.
- Unterrichtsausfälle, die vom Dozenten verursacht werden, müssen von diesem eingebracht werden. Bei Erkrankung des Dozenten wird ein Ersatzunterricht angeboten.
- Unterrichtsausfälle, die vom Schüler verursacht werden bzw. durch gesetzlich verankerte Ferienzeiten bedingt sind, müssen nicht eingebracht werden.
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Der Dozent ist nicht verpflichtet, vom Schüler nicht in Anspruch genommene Ersatztermine zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
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Gesetzliche Feiertage oder Ferienzeiten gelten in der Regel nicht als Unterrichtszeit.
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Die unter 3.-5. angeführten Bestimmungen können nach Ermessen und Absprache mit dem jeweiligen Dozenten flexibel gestaltet werden.
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Der Lehrplan bzw. die Lehrmethode entspricht im Allgemeinen dem Rahmenlehrplan des Landesmusikschulwerkes für OÖ, wird jedoch zusätzlich gemäß unserer
„Individuellen Lehrmethode“ der jeweiligen Unterrichtssituation angepasst.
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Übertrittsprüfungen werden gemäß Musikschulgesetz in Kooperation mit dem Landesmusikschulwerk für OÖ durchgeführt.
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Die Unterrichtszeit umfasst 50 Minuten für eine Unterrichtseinheit und 25 Minuten für eine halbe Unterrichtseinheit.